Kosten bei Übernahme

Wird eine Kleingartenparzelle von ihrem Pächter gekündigt und ist dadurch neu zu vergeben, muss die gekündigte Parzelle im Auftrag des Zweigvereins von einem Wertermittler nach den
Bewertungsrichtlinien des Landesverbandes bayerischer Kleingärtner e.V. für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetztes (BKleingG) 
geschätzt werden.

Gegenstand der Bewertung sind:
Kleingärtnerische Kulturen und Anpflanzungen
Gartenlauben
Sonstige bauliche Nebenanlagen (z.B. Gartentore, Wasserleitung, Kompostbehälter)
Unzulässige Baulichkeiten und Anpflanzungen werden nicht bewertet und müssen entfernt werden

Ergebnis Wertgutachten:
Die Gegenstände der Wertermittlung und deren Ergebnisbetrag werden in einem Wertgutachten festgeschrieben. Der Ergebnis- bzw. Ablösebetrag ist vom Neupächter an den Altpächter bei Übergabe der Parzelle zu entrichten.

Kosten bei Übernahme einer Parzelle
Ablösesumme des Wertermittlungsprotokolls
Verlorener Zuschuss gem. Gartenordnung
Anteilige Wertermittlungsgebühr

Die Anlagenschlüssel der Kleingartenanlage sind Eigentum des jeweiligen Zweigvereins. Sollte der Pächter, der Besitzer der Schlüssel ist,  bei der Übergabe nicht alle ausgegebenen Schlüssel vorweisen können, so ist dem Zweigverein ein Ersatzbetrag für den jeweiligen Schlüssel zu erstatten.