Wie bekomme ich einen Kleingarten

Wenn Sie sich entschieden haben einen Kleingarten zu pachten ist es notwendig, sich an den 1. Vorsitzenden des gewünschten Zweigvereins zu wenden.

Die Pachtnachfolge in einem Kleingartenverein für eine freiwerdende Parzelle trifft ausschließlich der Vereinsvorstand. Der 1. Vorsitzende kann Sie dann per Aufnahme- oder Vormerkantrag als passives Mitglied in seiner Vormerkliste führen.

Vormerkung als Bewerber/in
Notwendige Daten für die Vormerkung sind:
– Familienname, Vorname
– Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Erreichbarkeit
– Familienstand, Zahl der im Haushalt lebenden Kinder mit Altersangabe
– Straße, Postleitzahl, Ort
– Beruf bzw. selbstständig – ja/nein
– Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Um in die Bewerberliste aufgenommen zu werden ist vom Bewerber/in in manchen Zweigvereinen ein einmaliger Unkostenbeitrag in Höhe des Vereinsbeitrages zu entrichten.
Durch die Zahlung des Unkostenbeitrages entsteht kein Rechtsanspruch auf  Zuteilung eines Kleingartens, weder sofort noch zu einem späteren Zeitpunkt. Wird ein Kleingarten zur Verpachtung frei, wird der/die Bewerber/in vom Vereinsvorstand entsprechend der Rangfolge der Bewerberliste informiert.

Der/die Bewerber/in kann den gestellten Vormerkantrag jederzeit schriftlich kündigen.
Die eingezahlten Kostenbeiträge werden nicht mehr zurückerstattet, auch wenn es nach der Vormerkung zu keiner Kleingartenverpachtung kommen sollte.

Die persönlichen Daten der Mitglieder werden aus Gründen der Verbandsorganisation gespeichert und verwendet. Eine anderweitige Verwendung oder Weitergabe der gespeicherten Daten an Außenstehende ist unzulässig.

Bedingungen für die Vergabe von städtischen Kleingärten in Regensburg:
Die Antragstellung zur Vormerkung darf nur in einem Verein erfolgen, Voraussetzung  hierfür ist die Volljährigkeit und ein guter Leumund.
Der dauernde Wohnsitz des Bewerbers/der Bewerberin muss im Stadtgebiet von Regensburg sein.
Familien, Alleinerziehende mit Kindern und Rentner werden bevorzugt berücksichtigt.

Pachtvertrag
Der Pachtvertrag wird vom Zweigverein im Auftrag des Stadtverbandes Regensburg der Kleingärtner e.V., der Generalpächter der städtischen Kleingartenanlagen ist, ausgestellt. Mit Unterschrift des Pachtvertrages beginnt die ordentliche Mitgliedschaft im Stadtverband Regensburg der Kleingärtner e.V.
Die Mitgliedschaft ist ein nicht übertragbares, ausschließliches Personenrecht.

Mit dem Pachtvertrag erhalten Sie gleichzeitig die Gartenordnung, die Bestandteil des Pachtvertrages ist und die Satzung des Stadtverband Regensburg der Kleingärtner e.V., die auch für die Zweigvereine bindend ist.

Zahlungen an den bisherigen Pächter dürfen unter keinen Umständen vor Abschluß des Pachtvertrages mit dem Stadtverband geleistet werden. Bitte beachten Sie diese zwingende Vorschrift in Ihrem eigenen Interesse. Der Stadtverband könnte nämlich bei einem Verstoß Ihren Anspruch auf einen Garten nicht anerkennen.